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Allgemeine Verkaufsbedingungen (AGB) für den kaufmännischen Geschäftsverkehr

Stand: 1. Januar 2020


§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden nur anerkannt, wenn wir ihrer Geltung schriftlich zustimmen.

2. Die Bedingungen gelten ebenfalls für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.

3. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.


§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Bestellungen gelten als Angebot gemäß § 145 BGB. Wir können ein Angebot innerhalb von zwei Wochen annehmen.

§ 3 Überlassene Unterlagen

Alle im Zusammenhang mit der Auftragserteilung überlassenen Unterlagen – auch digital – bleiben unser Eigentum. Sie dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Wird ein Angebot nicht angenommen, sind die Unterlagen unverzüglich zurückzusenden.


§ 4 Preise und Zahlung

1. Unsere Preise gelten ab Werk, zuzüglich Verpackung, Versandkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.

2. Zahlungen sind ausschließlich auf das angegebene Konto zu leisten. Skonto ist nur bei schriftlicher Vereinbarung zulässig.

3. Der Kaufpreis ist innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz.

4. Bei Lieferungen, die später als drei Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, behalten wir uns Preisänderungen vor, sofern keine Festpreise vereinbart sind.


§ 5 Zurückbehaltungsrechte

Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, wenn der Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis stammt.


§ 6 Lieferzeit

1. Die Einhaltung unserer Lieferzeit setzt die ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus.

2. Bei Annahmeverzug oder schuldhafter Verletzung anderer Pflichten können wir den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Die Gefahr geht in diesem Fall auf den Besteller über.


§ 7 Gefahrübergang bei Versendung

Wird Ware auf Wunsch des Bestellers versandt, geht die Gefahr mit Übergabe an den Spediteur oder mit Verlassen des Werks/Lagers auf den Besteller über.


§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Wir behalten uns das Eigentum bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen vor.

2. Der Besteller hat die Ware pfleglich zu behandeln und ausreichend zu versichern. Pfändungen oder Eingriffe Dritter sind uns unverzüglich mitzuteilen.

3. Bei Weiterveräußerung tritt der Besteller bereits jetzt seine Forderungen in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.

4. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt für uns. Bei Vermischung entsteht Miteigentum im Verhältnis der Werte.

5. Übersteigen Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir Sicherheiten frei.


§ 9 Gewährleistung und Mängelrüge

1. Gewährleistungsrechte setzen die Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB voraus.

2. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Lieferung, soweit gesetzlich nicht längere Fristen gelten.

3. Bei Mängeln leisten wir nach Wahl Nachbesserung oder Ersatz.

4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller zurücktreten oder den Preis mindern.

5. Keine Mängelansprüche bestehen bei unerheblicher Abweichung, natürlichem Verschleiß oder unsachgemäßer Behandlung.

6. Aufwendungsersatz ist ausgeschlossen, wenn sich diese erhöhen, weil die Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Bestellers verbracht wurde.

7. Rückgriffsansprüche bestehen nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben.


§ 10 Sonstiges

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern beide Parteien Kaufleute sind.

3. Nebenabreden und Änderungen bedürfen der Schriftform.


Anhang 1 – Anmerkungen

Klauselverbote der §§ 308, 309 BGB wirken über § 307 BGB mittelbar auch im kaufmännischen Verkehr.

Das Transparenzgebot erfordert klare und verständliche Klauseln – unklare sind unwirksam.

Mängelanzeigefristen für nicht offensichtliche Mängel dürfen ein Jahr nicht unterschreiten.

Kosten der Nacherfüllung trägt der Verkäufer gemäß § 439 Abs. 2 BGB.

Haftungsbeschränkungen für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sind unwirksam.

Verzugszinsen im unternehmerischen Verkehr liegen bei 8 % über dem Basiszinssatz.